Kaufnebenkosten in Tirol 2026: Was kommt zum Kaufpreis dazu?

Alle Kostenposten beim Immobilienkauf, mit Rechenbeispiel für den Bezirk Kitzbühel

Beim Immobilienkauf in Österreich kommen zum Kaufpreis Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), die Eintragungsgebühr im Grundbuch (1,1 Prozent), bei Finanzierung die Pfandrechtsgebühr (1,2 Prozent der Hypothek), eine allfällige Maklerprovision (bis zu 3 Prozent plus Umsatzsteuer) sowie Kosten für Vertragserrichtung und Treuhand dazu. Bei einem vermittelten und finanzierten Kauf ist eine Reserve von rund 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises ein sinnvoller Startwert, aber keine gesetzliche Pauschale.

Wer in Tirol kauft, plant meist mit dem Kaufpreis. Ob die Finanzierung aufgeht, entscheiden aber oft die Nebenkosten. Hier die Posten im Überblick.

Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf an?

PostenHöheBemessung
Grunderwerbsteuer3,5 %Kaufpreis
Eintragung des Eigentums im Grundbuch1,1 %Kaufpreis
Eintragung eines Pfandrechts (Kredit)1,2 %Wert des Pfandrechts, nicht der Kaufpreis
Maklerprovisionbis zu 3 % plus 20 % USt (3,6 %)Kaufpreis, nur wenn ein Makler beteiligt ist
Vertragserrichtung und Treuhandnach VereinbarungUmfang der Leistung
Bank, Bewertung, Beglaubigungje nach Angebotim Kredit- und Honorarangebot ausweisen lassen

Die Grunderwerbsteuer berechnet und überweist in der Regel der Notar oder Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet. Den Energieausweis muss der Verkäufer vorlegen; seine Erstellung gehört daher nicht automatisch zu den Käuferkosten.

Rechenbeispiel: Eigentumswohnung im Bezirk Kitzbühel

Eine Wohnung mit 80 Quadratmetern zum mittleren Quadratmeterpreis des Bezirks (5.568 Euro, Statistik Austria 2025) kostet rund 445.000 Euro. Angenommen, 350.000 Euro davon werden mit einem Kredit finanziert:

PostenBetrag
Kaufpreis445.000 €
Grunderwerbsteuer 3,5 %15.575 €
Eintragung Eigentum 1,1 %4.895 €
Pfandrecht 1,2 % von 350.000 €4.200 €
Maklerprovision 3,6 %16.020 €
Zwischensumme40.690 € (rund 9,1 % des Kaufpreises)

Dazu kommen Vertragserrichtung, Treuhand und Bankkosten. Sie hängen vom Angebot ab, deshalb liegt die sinnvolle Reserve bei 10 bis 12 Prozent. 

Was hat sich 2026 geändert? Die Gebührenbefreiung ist ausgelaufen

Von April 2024 an gab es für den Kauf eines Eigenheims eine befristete Befreiung von der Eintragungsgebühr für Eigentum und Pfandrecht, bis zu einem Wert von 500.000 Euro und mit einer Ersparnis von bis zu 11.500 Euro. Sie galt für Grundbuchanträge, die bis 30. Juni 2026 bei Gericht einlangten. Für neue Anträge ab 1. Juli 2026 sind die Gebühren grundsätzlich wieder zu zahlen. In unserem Beispiel sind das 9.095 Euro (4.895 plus 4.200 Euro). Anträge, die rechtzeitig vor dem Stichtag eingelangt sind, bleiben begünstigt.

Wie lassen sich Kosten im Griff behalten?

  • Hypothek bedarfsgenau eintragen: Die Pfandrechtsgebühr richtet sich nach dem eingetragenen Pfandrecht. Wer es über den tatsächlichen Bedarf hinaus aufbläht, zahlt 1,2 Prozent auf die Reserve mit.
  • Angebote vergleichen: Vertragserrichtung und Treuhand unterscheiden sich im Leistungsumfang. Lassen Sie sich Vertragsentwurf, Abgabenberechnung, Beglaubigung, Treuhand und Lastenfreistellung einzeln ausweisen.
  • Bankkosten schriftlich anfordern: Bewertung, Bearbeitung und Kontoführung stehen im Kreditangebot.

Was Käufer in Tirol zusätzlich prüfen sollten

Neben den Nebenkosten zählt in Tirol die Nutzbarkeit: Darf die Wohnung als Freizeitwohnsitz genutzt werden, welche Abgabe verlangt die Gemeinde? Bei unbebauten Baugrundstücken kommt eine Bebauungsverpflichtung dazu, die das Land mit dem Kauf auslöst. Mehr dazu in unserem Artikel Freizeitwohnsitz in Tirol und in Immobilienpreise im Bezirk Kitzbühel 2026.

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FAQ - Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten

Wie viel Prozent Nebenkosten muss ich beim Immobilienkauf in Tirol einplanen?

Bei einem vermittelten und finanzierten Standardkauf sind rund 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises eine brauchbare Reserve. Ohne Makler fällt sie niedriger aus. Eine gesetzliche Pauschale gibt es nicht.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Sie gehört zu den Kosten des Käufers. Sie beträgt beim entgeltlichen Kauf 3,5 Prozent des Kaufpreises und wird in der Regel vom Vertragserrichter berechnet und abgeführt.

Gibt es noch eine Befreiung von der Grundbuchgebühr für Eigenheime?

Für neue Grundbuchanträge ab 1. Juli 2026 grundsätzlich nicht mehr. Die befristete Befreiung galt für Anträge, die bis 30. Juni 2026 bei Gericht einlangten.

Zahlt der Käufer den Energieausweis?

Nein. Der Verkäufer muss einen gültigen Energieausweis rechtzeitig vor der Vertragserklärung vorlegen.